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Blankenburg

Die Blütenstadt am Harz!

Foto: Jana Böhme

14.02.2023

Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen gesucht

Mit Ablauf dieses Jahres enden die Amtszeiten der Schöffinnen und Schöffen beim Amtsgericht. Bürgerinnen und Bürger, die sich für das ehrenamtliche Schöffenamt interessieren, können sich daher bis zum 29. März 2023 in die Vorschlagsliste der Stadt aufnehmen lassen.

In diesem Jahr werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 gewählt. Hierzu stellt der Stadtrat der Stadt Blankenburg (Harz) eine Vorschlagsliste auf, in die 32 Personen aufzunehmen sind.

Durch den beim Amtsgericht Wernigerode zu bildenden Wahlausschuss wird hieraus eine bestimmte Anzahl von Personen für dieses Ehrenamt ausgewählt. Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger der Stadt Blankenburg (Harz), die zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige (§ 31 Gerichtsverfassungsgesetz).

Wer in den letzten zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust zur Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (zum Beispiel Richterinnen, Polizeibeamte, Bewährungshelferinnen) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt erfordert im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch Kenntnisse der deutschen Sprache, geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die Schöffinnen und Schöffen nehmen in der Verhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter und -richterinnen wahr.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht und die geforderten Voraussetzungen erfüllt, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen mit Vordruck bis zum 29. März 2023 bei der Stadt Blankenburg (Harz) bewerben.

Für die Bewerbung als Schöffe oder Schöffin nutzen Sie bitte folgenden Vordruck:

Bewerbungsbogen als Word-Dokument

Bewerbungsbogen als PDF-Datei

Weiterhin sind Vordrucke im Bürgerbüro der Stadt Blankenburg (Harz) erhältlich und können auch per E-Mail an ordnung.wahlen@blankenburg.de oder postalisch an die Stadt Blankenburg (Harz), Harzstraße 3, zugesandt werden (telefonische Anfragen unter 03944 943-305).

Weiterführende Informationen zum Schöffenamt sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Schöffenwahl 2023 in der Stadt Blankenburg (Harz).