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Blankenburg

Die Blütenstadt am Harz!

Foto: Jana Böhme

23.02.2021

Erste Impfungen gegen Corona – Einladungen wurden versandt

Die von den meisten Bürgerinnen und Bürgern sehnsüchtig erwartete Impfung gegen das Corona-Virus steht für die ältesten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Blankenburg (Harz) und ihrer Ortsteile kurz bevor. Dazu wurden am heutigen Dienstag durch Bürgermeister Heiko Breithaupt Schreiben an alle Impfberechtigten mit den Geburtsjahrgängen 1919 bis 1930 mit ihrem persönlichen Impfangebot versandt.

„Jeder unserer Einwohner entscheidet selbst, ob er das Angebot annimmt oder nicht“, erläutert das Stadtoberhaupt. Diejenigen, die eine Impfung wünschen, müssen sich nach Erhalt des Schreibens bei der darin angegebenen Telefonnummer melden, um dort ihre persönlichen Termine für die erste und auch die Folgeimpfung zu vereinbaren.

„Ich freue mich, dass wir das Gesundheitsamt des Landkreises Harz hier vor Ort unterstützen können und auch unseren Bürgern somit kürzere Wege ermöglichen.“


Beim Impfauftakt stehen 100 Impfdosen zur Verfügung, so dass zunächst die Jahrgänge 1919 bis 1930 angeschrieben wurden. Dies seien jedoch etwas mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger. „Damit können wir aber eventuelle ‚Nachrücker‘ am Impftag kurzfristig kontaktieren, um nicht verbrauchte Impfdosen nicht verfallen zu lassen“, so der Bürgermeister. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Bürger zwar einen Impftermin vereinbart hat, diesen aber kurzfristig nicht wahrnehmen könne. „Dann greifen wir zur Liste und telefonieren nach“, erläutert Heiko Breithaupt.


Das Impfzentrum wurde im Blankenburger Sportforum im Regensteinsweg errichtet. Dieses ist barrierefrei erreichbar.

Laut Gesundheitsamt des Landkreises handele es sich um den Impfstoff der Firma Biontech/Pfizer.

„Bitte warten Sie, bis Sie Ihr persönliches Schreiben mit dem Impfangebot erhalten haben“, wendet sich Bürgermeister Heiko Breithaupt an die Einwohnerinnen und Einwohner. „Sobald uns das Gesundheitsamt des Landkreises Harz weitere Impftermine bekannt gibt, werden Bürger der weiteren Geburtsjahrgänge angeschrieben.“ Die Priorität liegt entsprechend der gültigen Impfverordnung zunächst in der Gruppe 1 bei den über 80-Jährigen.