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Blankenburg

Die Blütenstadt am Harz!

Foto: Jana Böhme

28.04.2021

Stadtrat entscheidet über erneute Belegung im Schullandheim bis zum Jahresende

Seit November 2020 sind im Schullandheim und Naturfreundehaus Blankenburg, am Heidelberg, Familien mit Kindern, Schwangere sowie vulnerablen Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aus der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) untergebracht. Während dieser Zeit gab es mit den Bewohnern keine Unregelmäßigkeiten oder andere Vorkommnisse. Die Unterbringung im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme des Landes endet am 30.04.2021 und war eine Ausnahme von der regulären Nutzung als Jugendherberge beziehungsweise Schullandheim.

Wie der Pächter mitteilte, ist in 2021 auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbetrieb nicht mehr mit Klassenfahrten und damit verbundenen Buchungen von Schülern, Gruppen und Klassenverbänden zu rechnen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat seinerseits informiert, dass auf Grund der nach wie vor angespannten Pandemielage, die Risikogruppen derzeit noch nicht in den eigenen Einrichtungen der ZASt untergebracht werden können und um eine erneute Belegung bis längstens 31.12.2021 gebeten. Der Personenkreis soll unverändert und auf maximal 85 Personen beschränkt bleiben. Alleinstehende junge Männer werden, wie schon jetzt, nicht untergebracht. Eine Unterbringung über den Jahreswechsel hinaus hat das Land seinerseits bereits ausgeschlossen. Dann sollen die Voraussetzungen in den eigenen Einrichtungen der ZASt so vorliegen, dass keine externe Unterbringung mehr notwendig sei.

Nunmehr entscheidet der Stadtrat, ob das Pachtverhältnis mit dem Pächter bis zum 31.12.2021 entsprechend abgeändert werden soll und auf Grundlage einer vertraglichen Regelung eine erneute Belegung bis zum Jahresende erfolgen kann. Ab April 2022 erwartet das Schullandheim und Naturfreundehaus dann wieder Schülerinnen und Schüler zu Klassenreisen in Blankenburg.