27.01.2021
1.) FÜR KINDER, WELCHE IM JANUAR 2021 DIE NOTBETREUUNG UNABHÄNGIG VON DEREN DAUER IN ANSPRUCH GENOMMEN HABEN Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift:Der im Januar 2021 ausgesetzte Sepa-Lastschrifteinzug der Beiträge wird Anfang Februar 2021 nachgeholt.Bei Zahlung per ÜBERWEISUNG an die Stadt:Sofern Sie die Beiträge für Januar 2021 noch nicht auf eines der im Gebührenbescheid genannten Konten überwiesen haben, bitten wir Sie, dies bis zum 05.02.2021 nachzuholen.
2.) FÜR KINDER, WELCHE IM JANUAR 2021...
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