Information zur bevorstehenden Grundsteuerreform
Bekanntgabe der Einheitswertaktenzeichen
Zur Vorbereitung der bevorstehenden Grundsteuerreform werden die bisher verwendeten Aktenzeichen des Finanzamtes in Einheitswertaktenzeichen umbenannt.
Grundstückseigentümer, die auf ihren letzten Steuerbescheiden kein Aktenzeichen vom Finanzamt vorfinden und dieses für Feststellungserklärungen benötigen, können ab sofort die Einheitswertaktenzeichen für ihr Grundstück bei der Stadt Blankenburg (Harz) Fachbereich 1, Team 1.3 Steuern unter Telefon 03944 943-280, -281 oder -282 erfragen.